Damit die HanseMerkur in der Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus von ihren Rechten zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung Gebrauch machen kann, müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein – etwa ein vorheriger Hinweis in Textform, eine Monatsfrist und feste Erlöschensfristen von fünf beziehungsweise zehn Jahren.
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte:
- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
- Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Frist zur Geltendmachung:
- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
- Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Begründung der Erklärung:
- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen.
- Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, sofern für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.
Erlöschen der Rechte:
- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.
- Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
- Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur kann nur unter bestimmten Bedingungen auf eine Anzeigepflichtverletzung reagieren. Sie muss Sie vorab in Textform auf die möglichen Folgen hingewiesen haben und darf den betreffenden Umstand nicht selbst gekannt haben. Reagieren muss sie zudem innerhalb einer Monatsfrist und dabei die Gründe nennen. Nach einer bestimmten Zeit erlöschen diese Rechte. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf die HanseMerkur überhaupt Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung erklären?
Diese Rechte stehen der HanseMerkur nur zu, wenn sie Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Kannte sie den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige, hat sie kein solches Recht.
Innerhalb welcher Frist müssen die Rechte geltend gemacht werden?
Die Rechte können nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die HanseMerkur von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt.
Müssen Gründe für die Erklärung angegeben werden?
Ja. Bei Ausübung der Rechte müssen die Umstände angegeben werden, auf die die Erklärung gestützt wird. Nachträglich können weitere Umstände zur Begründung angegeben werden, sofern für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.
Wann erlöschen die Rechte der HanseMerkur?
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können die Rechte auch danach geltend gemacht werden. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]