Verletzt der Versicherungsnehmer in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die HanseMerkur je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, ändern oder wegen arglistiger Täuschung anfechten. Welche Folge greift und wann der Versicherungsschutz erhalten bleibt, hängt davon ab, ob die Anzeigepflichtverletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig erfolgte.
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn
- weder eine vorsätzliche,
- noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Auch wenn Sie die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzen, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Verletzen Sie die Anzeigepflicht arglistig, entfällt unsere Leistungspflicht.
Kündigung
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 7.2) Vertragsbestandteil.
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
- wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsänderung hinweisen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Vertragsabschluss wichtige Angaben nicht oder falsch gemacht werden, kann die HanseMerkur je nach Schwere des Versehens unterschiedlich reagieren: Sie kann sich ganz vom Vertrag lösen (Rücktritt), ihn beenden (Kündigung), die Bedingungen anpassen (Vertragsänderung) oder ihn anfechten. Wie stark sich das auf Ihren Schutz auswirkt, hängt davon ab, ob das Versehen leicht, grob fahrlässig, vorsätzlich oder arglistig war. In bestimmten Fällen kann der Versicherungsschutz auch bestehen bleiben.
Häufige Fragen
Welche Folgen kann eine Anzeigepflichtverletzung haben?
Die HanseMerkur kann vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag kündigen, den Vertrag ändern oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Wann besteht kein Rücktrittsrecht?
Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch bei grob fahrlässiger Verletzung besteht kein Rücktrittsrecht, wenn die HanseMerkur den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätte.
Welche Frist gilt bei der Kündigung?
Ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, kann die HanseMerkur den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann können Sie nach einer Vertragsänderung fristlos kündigen?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung fristlos kündigen, wenn der Beitrag im Rahmen einer Vertragsänderung um mehr als 10 % erhöht oder die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen wird.
Was passiert bei arglistiger Anzeigepflichtverletzung?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht arglistig, entfällt die Leistungspflicht der HanseMerkur.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]