Verletzen Versicherungsnehmer in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Wann dieses Kündigungsrecht greift und wann es entfällt, erfahren Sie hier.
Verletzung einer Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfüllen haben, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine vereinbarte Pflicht vor einem Schadenfall absichtlich oder durch erhebliche Nachlässigkeit nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass der Vertrag ohne Frist beendet werden kann. Dieses Kündigungsrecht ist allerdings zeitlich begrenzt und entfällt, wenn nachgewiesen wird, dass kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Häufige Fragen
Wann kann die HanseMerkur den Vertrag fristlos kündigen?
Wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber der HanseMerkur zu erfüllen haben.
Wie lange hat die HanseMerkur Zeit, den Vertrag zu kündigen?
Die Kündigung kann innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die HanseMerkur von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.
Kann ich das Kündigungsrecht abwenden?
Ja. Es besteht kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]