Wer den Versicherungsschutz seiner HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus nachträglich erweitert, sollte wissen, dass dabei eine erneute Risikoprüfung nötig sein kann. Erfahren Sie, welche Regelungen dann greifen und welche Obliegenheiten für Sie gelten.
Die Regelungen gemäß Ziffern 11.1 bis 11.4 gelten entsprechend, sofern der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Welche Obliegenheiten haben Sie?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz später ausweiten möchten, kann eine erneute Prüfung des Risikos notwendig werden. In diesem Fall kommen dieselben Regelungen zur Anwendung, die auch beim ursprünglichen Vertragsabschluss gelten – nämlich die Ziffern 11.1 bis 11.4. Diese Lesehilfe ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Wann ist bei einer Erweiterung des Versicherungsschutzes eine erneute Risikoprüfung erforderlich?
Eine erneute Risikoprüfung wird erforderlich, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird.
Welche Regelungen gelten bei einer nachträglichen Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Es gelten die Regelungen gemäß den Ziffern 11.1 bis 11.4 entsprechend.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung.
Welche Obliegenheiten bestehen bei der Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Es gelten die Obliegenheiten aus den Regelungen der Ziffern 11.1 bis 11.4 entsprechend. Die Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif beziehungsweise Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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