Bei der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig angeben, nach denen die HanseMerkur in Textform gefragt hat. Erfahren Sie hier, was als gefahrerheblich gilt und wann die Anzeigepflicht auch nach der Vertragserklärung greift.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir:
- nach Ihrer Vertragserklärung,
- aber noch vor Vertragsannahme
- in Textform stellen.
Sofern eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie den Vertrag abschließen, sollten Sie alle Fragen, die Ihnen die HanseMerkur in Textform stellt, ehrlich und vollständig beantworten. Gemeint sind dabei Umstände, die für die Entscheidung der Versicherung wichtig sind, ob und zu welchen Bedingungen sie den Vertrag schließt. Lässt jemand anderes diese Fragen für Sie beantworten, müssen Sie sich dessen Kenntnis oder arglistiges Verhalten zurechnen lassen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich gefahrerhebliche Umstände anzeigen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben.
Was gilt als gefahrerheblicher Umstand?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Gilt die Anzeigepflicht auch nach meiner Vertragserklärung?
Ja. Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen.
Was passiert, wenn eine andere Person die Fragen für mich beantwortet?
Wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]