Die HanseMerkur Tier-OP-Versicherung erstattet die Vergütungen des Tierarztes für die Operation nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes. Welche Voraussetzungen für die Ersatzpflicht gelten und warum bei der Produktvariante Best im Notdienst sogar bis zur 4-fachen Höhe gezahlt wird, erfahren Sie hier.
Das sind Kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Voraussetzungen für die Ersatzpflicht:
- Die Behandlung erfolgte nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinär-medizinischen Wissenschaft in Deutschland.
- Die Behandlung muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Für die Produktvariante Best gilt:
- Bei Notdienstzeiten ersetzt der Versicherer bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung übernimmt die Honorare des Tierarztes für die Operation auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung. Grundsätzlich ist eine Erstattung bis zum dreifachen Satz möglich. Damit die Kosten übernommen werden, muss die Behandlung dem anerkannten medizinischen Standard entsprechen und sinnvoll sowie erforderlich sein. Wer die Variante Best gewählt hat, profitiert im Notdienst von einer höheren Erstattungsgrenze.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Tierarzt-Vergütungen erstattet?
Erstattet werden die Kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Welche Voraussetzungen müssen für die Ersatzpflicht erfüllt sein?
Die Behandlung muss nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinär-medizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Außerdem muss sie medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Was gilt bei der Produktvariante Best im Notdienst?
Für die Produktvariante Best gilt: Bei Notdienstzeiten ersetzt der Versicherer bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Welche Fassung der GOT ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültig ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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