Vor Eintritt eines Versicherungsfalls verlangt die HanseMerkur Tier-OP-Versicherung vom Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten: vom Einhalten gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften über die tiergerechte Unterbringung von Hund oder Katze bis zur Mitteilung einer neuen oder geänderten Chipnummer. Welche Obliegenheiten konkret gelten, lesen Sie hier.
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- mögliche und zumutbare Maßnahmen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Hundes oder der versicherten Katze zu vermeiden (beispielsweise tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie korrekte Versorgung des Hundes oder der Katze);
- die Mitteilung an den Versicherer über eine neue oder sich geänderte Chipnummer als Identifikationsmerkmal des versicherten Tieres;
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor überhaupt ein Versicherungsfall eintritt, erwartet der Versicherer vom Tierhalter ein verantwortungsvolles Verhalten. Dazu gehört, geltende Vorschriften zu beachten und das Tier so zu halten und zu versorgen, dass Krankheiten und Unfälle möglichst vermieden werden. Außerdem soll der Versicherer informiert werden, wenn sich die Chipnummer des Tieres ändert oder neu vergeben wird, damit das versicherte Tier eindeutig identifizierbar bleibt.
Häufige Fragen
Welche Pflichten muss ich vor dem Versicherungsfall erfüllen?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten, mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen Ihres Tieres treffen, eine neue oder geänderte Chipnummer mitteilen und alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einhalten.
Was zählt zu Maßnahmen, um Krankheiten und Unfälle zu vermeiden?
Dazu gehören mögliche und zumutbare Maßnahmen wie eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die korrekte Versorgung des versicherten Hundes oder der versicherten Katze.
Muss ich eine Änderung der Chipnummer melden?
Ja. Eine neue oder sich geänderte Chipnummer als Identifikationsmerkmal des versicherten Tieres ist dem Versicherer mitzuteilen.
Gelten diese Obliegenheiten für Hunde und Katzen?
Ja. Die genannten Obliegenheiten beziehen sich auf den versicherten Hund oder die versicherte Katze.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]