In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
b) mögliche und zumutbare Maßnahmen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Hundes oder der versicherten Katze zu vermeiden (beispielsweise tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie korrekte Versorgung des Hundes oder der Katze);
c) die Mitteilung an den Versicherer über eine neue oder sich geänderte Chipnummer als Identifikationsmerkmal des versicherten Tieres;
d) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls / HanseMerkur Tier-OP-Versicherung
Weiterführende Informationen: HanseMerkur Tier-OP-Versicherung