In der HanseMerkur Tierkrankenversicherung legt der Tarif PremiumPlus fest, für welche Ereignisse keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden. Maßgeblich sind die Regelungen zu Ausschlüssen sowie zur Selbstbeteiligung – erstattet werden Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich, verhältnismäßig und tatsächlich angefallen sind.
Einschränkungen des Versicherungsschutzes im Tarif PremiumPlus:
Für bestimmte Ereignisse können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher:
- die Regelungen zu Ausschlüssen unter Ziffer 5
- die Regelungen zur Selbstbeteiligung nach Ziffer 8.3
Wir ersetzen Ihnen Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich, verhältnismäßig und tatsächlich angefallen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz im Tarif PremiumPlus gilt nicht uneingeschränkt: Für manche Situationen werden Leistungen gar nicht oder nur teilweise gezahlt. Welche das sind, ergibt sich aus den Ausschlüssen und aus der Selbstbeteiligung. Erstattet werden grundsätzlich nur Kosten, die durch einen Versicherungsfall notwendig und angemessen geworden und auch wirklich entstanden sind.
Häufige Fragen
Werden im Tarif PremiumPlus immer alle Kosten erstattet?
Nein. Für bestimmte Ereignisse können keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbracht werden.
Wo finde ich die Einschränkungen des Versicherungsschutzes?
In den Regelungen zu Ausschlüssen unter Ziffer 5 sowie in den Regelungen zur Selbstbeteiligung nach Ziffer 8.3.
Welche Kosten werden ersetzt?
Ersetzt werden Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich, verhältnismäßig und tatsächlich angefallen sind.
Spielt die Selbstbeteiligung bei den Einschränkungen eine Rolle?
Ja. Neben den Ausschlüssen sind auch die Regelungen zur Selbstbeteiligung nach Ziffer 8.3 zu beachten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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