Wer in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur den Tarif PremiumPlus mit einer Selbstbeteiligung abschließt, findet deren Höhe im Versicherungsschein. Erfahren Sie, wie die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall abgezogen wird und warum sie bei Allgemeinen Behandlungen als Jahres-Selbstbeteiligung gilt.
Sofern Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, ist deren Höhe auf Ihrem Versicherungsschein unter der Überschrift „Selbstbeteiligung“ angegeben.
Allgemeine Regelung:
Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart, ziehen wir diese in der vereinbarten Höhe bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigungsleistung ab.
Regelung für die Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Behandlungen:
Für Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Behandlungen (Ziffer 2.3.1) gilt die Selbstbeteiligung als Jahres-Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass wir die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe von der Summe aller Leistungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres abziehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Sie selbst tragen. Wenn Sie eine solche vereinbart haben, finden Sie deren Höhe in Ihrem Versicherungsschein. In der Regel wird sie bei jedem Versicherungsfall von der Leistung abgezogen. Eine Ausnahme bilden die Allgemeinen Behandlungen: Dort wird die Selbstbeteiligung nicht pro Fall, sondern einmal bezogen auf das gesamte Versicherungsjahr angerechnet.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meiner Selbstbeteiligung?
Sofern Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, ist deren Höhe auf Ihrem Versicherungsschein unter der Überschrift „Selbstbeteiligung“ angegeben.
Wie wird die Selbstbeteiligung im Regelfall abgezogen?
Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart, ziehen wir diese in der vereinbarten Höhe bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigungsleistung ab.
Was gilt für die Allgemeinen Behandlungen?
Für Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Behandlungen (Ziffer 2.3.1) gilt die Selbstbeteiligung als Jahres-Selbstbeteiligung. Wir ziehen sie in der vereinbarten Höhe von der Summe aller Leistungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres ab.
Was bedeutet Jahres-Selbstbeteiligung?
Bei der Jahres-Selbstbeteiligung wird die vereinbarte Höhe von der Summe aller Leistungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres abgezogen – nicht bei jedem einzelnen Versicherungsfall.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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