In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Selbstbeteiligung:
Sofern Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, ist deren Höhe auf Ihrem Versicherungsschein unter der Überschrift „Selbstbeteiligung“ angegeben.
- Allgemeine Regelung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart, ziehen wir diese in der vereinbarten Höhe bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigungsleistung ab.
- Regelung für die Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Behandlungen
Für Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Behandlungen (Ziffer 2.3.1) gilt die Selbstbeteiligung als Jahres-Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass wir die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe von der Summe aller Leistungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres abziehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sofern Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, ist deren Höhe auf Ihrem Versicherungsschein unter der Überschrift „Selbstbeteiligung“ angegeben.
- Allgemeine Regelung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart, ziehen wir diese in der vereinbarten Höhe bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigungsleistung ab.
- Regelung für die Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Behandlungen
Für Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Behandlungen (Ziffer 2.3.1) gilt die Selbstbeteiligung als Jahres-Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass wir die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe von der Summe aller Leistungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres abziehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025