Im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung sind Vorsorge und vorbeugende Behandlungen abgesichert: Die HanseMerkur erstattet die Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag pro Versicherungsjahr – und das ohne Abzug einer freiwillig vereinbarten Selbstbeteiligung.
In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Vorsorge und vorbeugende Behandlungen:
- Wir erstatten Ihnen die Kosten für Vorsorge oder eine vorbeugende Behandlung nach Ziffer 2.3.1.3 bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 EUR je Versicherungsjahr.
- Es wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.
Was bedeutet das konkret?
Maßnahmen zur Vorsorge oder zur Vorbeugung werden im Tarif PremiumPlus bis zu einer festgelegten jährlichen Obergrenze je Versicherungsjahr übernommen. Eine eventuell freiwillig gewählte Selbstbeteiligung spielt bei diesen Leistungen keine Rolle und mindert die Erstattung nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Vorsorge und vorbeugende Behandlungen erstattet?
Im Tarif PremiumPlus erstattet die HanseMerkur die Kosten für Vorsorge oder eine vorbeugende Behandlung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 EUR je Versicherungsjahr.
Wird bei Vorsorge eine Selbstbeteiligung abgezogen?
Nein. Für Vorsorge oder vorbeugende Behandlungen wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif PremiumPlus der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur.
Gilt der Höchstbetrag pro Jahr oder einmalig?
Der Höchstbetrag von 100 EUR gilt je Versicherungsjahr.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]