Wer in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung den Tarif PremiumPlus nutzt, sollte wissen, wie sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf Operationen, Behandlungen und Diagnostik auswirkt – entscheidend ist, wann die Ursache der Behandlung aufgetreten ist.
Operationen, Behandlungen und Diagnostik nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes im Tarif PremiumPlus:
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, sofern deren Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Was bedeutet das konkret?
Tritt die Ursache für eine Operation, eine Behandlung oder eine Diagnostik in einem Zeitraum auf, in dem der Versicherungsschutz unterbrochen ist, besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt, zu dem die Ursache aufgetreten ist.
Häufige Fragen
Sind Operationen nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes mitversichert?
Nicht versichert sind Operationen, deren Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Gilt das auch für Behandlungen und Diagnostik?
Ja. Auch Behandlungen und Diagnostik sind nicht versichert, sofern deren Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Worauf kommt es für den Ausschluss an?
Entscheidend ist, ob die Ursache der Operation, Behandlung oder Diagnostik während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes aufgetreten ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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