In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur regelt der Tarif PremiumPlus, wann die Mehrwertsteuer erstattet wird: nämlich nur dann, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält sie hingegen nicht ersetzt – worauf Sie achten sollten.
In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Mehrwertsteuer:
- Wir erstatten die Mehrwertsteuer nur dann, wenn diese tatsächlich angefallen ist.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Wann wird die Entschädigung gezahlt?
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Diese Lesehilfe fasst den Sachverhalt allgemeinverständlich zusammen: Die HanseMerkur übernimmt die Mehrwertsteuer im Tarif PremiumPlus dann, wenn sie bei einer Behandlung wirklich entstanden ist. Können Sie die Mehrwertsteuer selbst als Vorsteuer geltend machen, übernimmt die Versicherung sie nicht.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung erstattet?
Im Tarif PremiumPlus erstattet die HanseMerkur die Mehrwertsteuer nur dann, wenn diese tatsächlich angefallen ist.
Was gilt, wenn ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin?
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung zur Mehrwertsteuer?
Diese Regelung gilt im Tarif PremiumPlus der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur.
Wann wird die Entschädigung gezahlt?
Informationen zur Auszahlung der Entschädigung finden Sie im verlinkten Beitrag „Wann wird die Entschädigung gezahlt?“.
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