Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt ebenso für Maßnahmen am Gebiss von Hund oder Katze.
Nicht versichert sind:
- Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben.
- Maßnahmen am Gebiss des Hundes oder der Katze.
Was bedeutet das konkret?
Eingriffe, die allein dazu dienen, ein Tier dem für seine Rasse typischen Erscheinungsbild anzupassen und damit einen ästhetischen Zweck verfolgen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss umfasst auch entsprechende Maßnahmen am Gebiss von Hund oder Katze.
Häufige Fragen
Sind Operationen zur Herstellung des Rassestandards versichert?
Nein. Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, sind nicht versichert.
Gilt dieser Ausschluss auch für Maßnahmen am Gebiss?
Ja. Der Ausschluss gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes oder der Katze.
Welche Tiere sind von dieser Regelung betroffen?
Die Regelung zu Maßnahmen am Gebiss bezieht sich auf Hunde und Katzen.
Worauf bezieht sich der ästhetische Charakter?
Gemeint sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Diese sind nicht versichert.
Inhalte aus: HanseMerkur Tier-OP-Versicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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