In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Vergütungen des Tierarztes:
Wir erstatten Ihnen die Tierarztvergütungen nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Das schließt Kosten für Telemedizin ein, sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wird. Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 4 GOT sind versichert. Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wir erstatten Ihnen die Tierarztvergütungen nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Das schließt Kosten für Telemedizin ein, sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wird. Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 4 GOT sind versichert. Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025