In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur erstattet der Tarif PremiumPlus alternative Behandlungsmethoden wie Akupressur, Bachblütentherapie, Bioresonanztherapie, Chiropraktik, Magnetfeldtherapie, Neuraltherapie und Phytotherapie als Allgemeine Behandlungen – unter klar definierten Voraussetzungen.
In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Alternative Behandlungsmethoden:
Nachstehende Behandlungsmethoden erstatten wir als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1.
Voraussetzungen für die Erstattung:
- Die Behandlungsmethoden sind für die diagnostizierte Krankheit, Unfallfolge oder Fehlentwicklung auf dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland.
- Sie sind als wirksam anerkannt, angemessen und verhältnismäßig.
Erstattungsfähige Behandlungsmethoden:
- Akupressur,
- Bachblütentherapie,
- Bioresonanztherapie,
- Leistungen der Chiropraktik,
- Magnetfeldtherapie,
- Neuraltherapie,
- Phytotherapie und ähnliche Therapieformen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung können bestimmte alternative Behandlungsmethoden für Ihr Tier wie Allgemeine Behandlungen erstattet werden. Damit das gilt, müssen die Methoden dem anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland entsprechen sowie wirksam, angemessen und verhältnismäßig sein.
Häufige Fragen
Welche alternativen Behandlungsmethoden werden im Tarif PremiumPlus erstattet?
Erstattet werden Akupressur, Bachblütentherapie, Bioresonanztherapie, Leistungen der Chiropraktik, Magnetfeldtherapie, Neuraltherapie sowie Phytotherapie und ähnliche Therapieformen.
Als was werden diese Behandlungsmethoden erstattet?
Sie werden als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1 erstattet.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erstattung erfüllt sein?
Die Behandlungsmethoden müssen für die diagnostizierte Krankheit, Unfallfolge oder Fehlentwicklung auf dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland sein. Zudem müssen sie als wirksam anerkannt, angemessen und verhältnismäßig sein.
Gilt diese Regelung in jedem Tarif?
Diese Regelung gilt im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung.
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