In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie:
Voraussetzung für eine Kostenübernahme bei Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie ist, dass ein Tierarzt die Behandlung selbst durchführt oder eine Überweisung durch einen Tierarzt vorliegt.
- Nachbehandlung nach einer Operation
Im Rahmen einer Nachbehandlung übernehmen wir die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie bis zum 28. Kalendertag nach einer Operation (Ziffer 3.3). Die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie, die über die Dauer von 28 Kalendertagen hinaus entstehen, erstatten wir als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1.
- Allgemeine Behandlung mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie
Im Rahmen einer Allgemeinen Behandlung gemäß Ziffer 2.3.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für veterinärmedizinisch erforderliche Behandlungen mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Voraussetzung für eine Kostenübernahme bei Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie ist, dass ein Tierarzt die Behandlung selbst durchführt oder eine Überweisung durch einen Tierarzt vorliegt.
- Nachbehandlung nach einer Operation
Im Rahmen einer Nachbehandlung übernehmen wir die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie bis zum 28. Kalendertag nach einer Operation (Ziffer 3.3). Die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie, die über die Dauer von 28 Kalendertagen hinaus entstehen, erstatten wir als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1.
- Allgemeine Behandlung mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie
Im Rahmen einer Allgemeinen Behandlung gemäß Ziffer 2.3.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für veterinärmedizinisch erforderliche Behandlungen mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025