Bei der HanseMerkur Tierkrankenversicherung übernimmt der Tarif PremiumPlus die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie – vorausgesetzt, ein Tierarzt führt die Behandlung selbst durch oder hat dafür eine Überweisung ausgestellt. Erfahren Sie, wie die Erstattung im Rahmen einer Nachbehandlung nach Operationen und bei Allgemeinen Behandlungen geregelt ist.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme:
Voraussetzung für eine Kostenübernahme bei Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie ist, dass ein Tierarzt die Behandlung selbst durchführt oder eine Überweisung durch einen Tierarzt vorliegt.
Nachbehandlung nach einer Operation
- Im Rahmen einer Nachbehandlung übernehmen wir die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie bis zum 28. Kalendertag nach einer Operation (Ziffer 3.3).
- Die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie, die über die Dauer von 28 Kalendertagen hinaus entstehen, erstatten wir als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1.
Allgemeine Behandlung mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie:
Im Rahmen einer Allgemeinen Behandlung gemäß Ziffer 2.3.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für veterinärmedizinisch erforderliche Behandlungen mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur kann Behandlungen mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie im Tarif PremiumPlus erstatten. Wichtig ist dabei, dass diese Behandlungen entweder direkt von einem Tierarzt durchgeführt werden oder dass ein Tierarzt zuvor dafür überwiesen hat. Nach einer Operation gelten solche Behandlungen für eine bestimmte Zeit als Nachbehandlung; danach werden sie als Allgemeine Behandlung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Werden Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie im Tarif PremiumPlus erstattet?
Ja, im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung werden die Kosten für Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie erstattet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzung gilt für die Kostenübernahme?
Voraussetzung ist, dass ein Tierarzt die Behandlung selbst durchführt oder dass eine Überweisung durch einen Tierarzt vorliegt.
Wie lange werden diese Behandlungen nach einer Operation übernommen?
Im Rahmen einer Nachbehandlung werden die Kosten bis zum 28. Kalendertag nach einer Operation übernommen (Ziffer 3.3).
Was passiert mit Kosten nach dem 28. Kalendertag?
Kosten, die über die Dauer von 28 Kalendertagen hinaus entstehen, werden als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1 erstattet.
Was gilt bei einer Allgemeinen Behandlung?
Im Rahmen einer Allgemeinen Behandlung gemäß Ziffer 2.3.1 werden die Kosten für veterinärmedizinisch erforderliche Behandlungen mit Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie erstattet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]