Wann übernimmt die HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus die Kosten für das Einschläfern durch Injektion? Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen bei unheilbarer Krankheit oder als Folge eines Unfalls die Einschläferung des versicherten Tiers erstattet wird.
Die Kosten für das Einschläfern des versicherten Tiers übernehmen wir, wenn aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder als Folge eines Unfalls:
- die Lebensqualität Ihres Tiers stark eingeschränkt ist und
- eine Heilung aus veterinärmedizinischer Sicht nicht mehr erreicht werden kann bzw. der Tierarzt Ihnen die Einschläferung empfiehlt.
Inhalte aus: Tierkrankenversicherung der HanseMerkur, Tarif PremiumPlus
Was bedeutet das konkret?
Muss ein versichertes Tier eingeschläfert werden, kann die Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus die hierfür anfallenden Kosten tragen. Voraussetzung ist, dass eine unheilbare Krankheit oder ein Unfall vorliegt, die Lebensqualität des Tiers stark beeinträchtigt ist und der Tierarzt keine Heilung mehr sieht oder die Einschläferung empfiehlt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Übernimmt die HanseMerkur im Tarif PremiumPlus die Kosten für das Einschläfern durch Injektion?
Ja, die Kosten für das Einschläfern des versicherten Tiers werden übernommen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für das Einschläfern erstattet?
Die Übernahme erfolgt, wenn aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder als Folge eines Unfalls die Lebensqualität des Tiers stark eingeschränkt ist und eine Heilung aus veterinärmedizinischer Sicht nicht mehr erreicht werden kann bzw. der Tierarzt die Einschläferung empfiehlt.
Genügt eine unheilbare Krankheit allein für die Kostenübernahme?
Es muss zusätzlich die Lebensqualität des Tiers stark eingeschränkt sein und eine Heilung aus veterinärmedizinischer Sicht nicht mehr erreichbar sein bzw. der Tierarzt die Einschläferung empfehlen.
Gilt die Leistung auch bei einem Unfall?
Ja, die Kostenübernahme gilt auch, wenn die Einschläferung als Folge eines Unfalls erforderlich wird und die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]