In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Tierarztpflicht, Durchführungsstandard:
Für Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die nicht durch einen Tierarzt vorgenommen werden, besteht kein Versicherungsschutz. Für einzelne Leistungen sind abweichende Regelungen unter Ziffer 3 vereinbart. Für die Ersatzpflicht der Kosten nach Ziffer 3.1 bis Ziffer 3.14 ist Voraussetzung, dass die Operation, Behandlung oder Diagnostik nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgt. Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Für Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die nicht durch einen Tierarzt vorgenommen werden, besteht kein Versicherungsschutz. Für einzelne Leistungen sind abweichende Regelungen unter Ziffer 3 vereinbart. Für die Ersatzpflicht der Kosten nach Ziffer 3.1 bis Ziffer 3.14 ist Voraussetzung, dass die Operation, Behandlung oder Diagnostik nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgt. Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025