Bei der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus kann der Vertrag angefochten werden, wenn die Annahmeentscheidung durch bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Angaben beeinflusst wurde. Erfahren Sie, was im Fall der Anfechtung mit Ihrem Beitrag geschieht.
Im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung gilt für die Anfechtung Folgendes:
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Beispiele für solche Angaben sind:
- Alter Ihres Tiers
- bestehende Krankheiten
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Macht ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss absichtlich falsche oder unvollständige Angaben – etwa zum Alter des Tiers oder zu bereits bestehenden Krankheiten – und beeinflusst dadurch die Annahmeentscheidung der HanseMerkur, kann der Versicherer den Vertrag anfechten. In diesem Fall darf die HanseMerkur den Beitragsanteil behalten, der auf die Zeit bis zum Wirksamwerden der Anfechtung entfällt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann die HanseMerkur den Vertrag anfechten?
Die HanseMerkur kann den Vertrag anfechten, falls ihre Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Welche Angaben sind hier beispielhaft gemeint?
Als Beispiele werden das Alter Ihres Tiers und bestehende Krankheiten genannt.
Was passiert mit dem Beitrag im Fall der Anfechtung?
Im Fall der Anfechtung steht der HanseMerkur der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif PremiumPlus der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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