In der HanseMerkur Tierkrankenversicherung legt der Tarif PremiumPlus fest, wie Sie Ihre Beiträge entrichten – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, jeweils im Voraus. Welche Zahlweise gilt, hängt von Ihrer Vereinbarung ab.
In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für die Beitragszahlung:
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung im Voraus bezahlen – und zwar:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Was bedeutet das konkret?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beiträge zur Tierkrankenversicherung in unterschiedlichen Abständen zu zahlen. Welcher dieser Rhythmen für Sie gilt, richtet sich nach Ihrer individuellen Vereinbarung. In jedem Fall wird der Beitrag im Voraus für den jeweiligen Zeitraum entrichtet.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.
Werden die Beiträge im Voraus gezahlt?
Ja, die Beiträge werden im Voraus bezahlt.
Wovon hängt meine Zahlweise ab?
Die Zahlweise richtet sich nach Ihrer Vereinbarung.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zur Beitragszahlung?
Diese Regelung gilt für den Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]