Wer in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung den Beitrag im Tarif PremiumPlus per SEPA-Lastschriftmandat zahlt, sollte wissen, wann die Zahlung als rechtzeitig gilt – und was passiert, wenn der Beitrag nicht eingezogen werden kann. Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wann eine andere Zahlungsweise verlangt werden darf.
Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat:
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn:
- der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und
- Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann:
- Wir sind berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
- Außerdem dürfen wir verlangen, dass Sie Ihren Beitrag jährlich im Voraus zahlen.
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Bei der Zahlung per Lastschrift gilt Ihr Beitrag grundsätzlich als rechtzeitig gezahlt, sobald er zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie nicht widersprechen. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn Sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlen. Liegt das Scheitern des Einzugs jedoch in Ihrer Verantwortung, darf die HanseMerkur künftig eine andere Zahlungsweise oder eine jährliche Vorauszahlung verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Beitragszahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden kann?
Die Zahlung gilt auch dann als rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Was darf die HanseMerkur verlangen, wenn ich den fehlgeschlagenen Einzug zu vertreten habe?
Die HanseMerkur ist berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen. Außerdem darf sie verlangen, dass Sie Ihren Beitrag jährlich im Voraus zahlen.
Muss ich nach einem fehlgeschlagenen Einzug von selbst zahlen?
Nein. Sie müssen erst dann zahlen, wenn die HanseMerkur Sie hierzu in Textform aufgefordert hat.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]