Wer den Vertrag der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus vorzeitig beendet, zahlt nicht den vollen Beitrag: Der Versicherung steht nur der Anteil zu, der dem Zeitraum mit bestehendem Versicherungsschutz – einschließlich der Wartezeit – entspricht. So wird der Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung fair aufgeteilt.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz einschließlich der Wartezeit bestanden hat.
Der Leistungsfall
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, wird der Beitrag nicht für die gesamte ursprünglich vorgesehene Laufzeit fällig. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – wozu auch die Wartezeit zählt. Nur dieser Anteil verbleibt bei der Versicherung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Der Versicherung steht nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz einschließlich der Wartezeit bestanden hat.
Zählt die Wartezeit bei der Beitragsberechnung mit?
Ja. Der maßgebliche Zeitraum umfasst den bestehenden Versicherungsschutz einschließlich der Wartezeit.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Behält die HanseMerkur den vollen Beitrag bei vorzeitiger Beendigung?
Nein. Der HanseMerkur steht nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum des bestehenden Versicherungsschutzes einschließlich der Wartezeit entspricht.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]