Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung wird der Folgebeitrag je nach Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug – mit möglichen Folgen wie Schadensersatz, Mahnung mit Zahlungsfrist, Leistungsfreiheit und sogar Kündigung des Vertrags. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie sich eine Kündigung noch abwenden lässt.
Fälligkeit:
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag:
- die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und
- auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung:
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 9.6.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sind die laufenden Zahlungen nach dem ersten Beitrag. Sie sind je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Beginn des jeweiligen Zeitraums fällig. Zahlt man nicht rechtzeitig und hat dies selbst zu verantworten, gerät man automatisch in Verzug – auch ohne vorherige Erinnerung. Der Versicherer kann dann eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist schicken. Wird in dieser Zeit nicht gezahlt, kann der Versicherungsschutz im Schadensfall entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Eine Kündigung lässt sich jedoch noch abwenden, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nachgeholt wird.
Häufige Fragen
Wann ist ein Folgebeitrag fällig?
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Wie lange ist die Zahlungsfrist bei einer Mahnung?
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung muss zudem die rückständigen Beträge im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
Kann der Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja. Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden.
Lässt sich eine Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Ist die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit nach Ziffer 9.6.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
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