Mit der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus genießen Sie freie Tierarztwahl für Ihr Tier. Erfahren Sie, in welchen Fällen die HanseMerkur einzelne Tierarztpraxen nach vorheriger Ankündigung ausschließen oder Sie an einen anderen Tierarzt verweisen kann.
Sie haben freie Tierarztwahl mit uns vereinbart.
Wir können im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung von der Behandlung des versicherten Tiers ausschließen.
Des Weiteren haben wir das Recht, Sie an einen anderen Tierarzt zu verweisen, sofern berechtigte fachliche Zweifel an der fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich dürfen Sie selbst entscheiden, zu welchem Tierarzt Sie mit Ihrem versicherten Tier gehen. In bestimmten Situationen kann die Versicherung jedoch eingreifen: Sie kann eine Tierarztpraxis vorab ankündigen und von der Behandlung ausschließen oder Sie an einen anderen Tierarzt verweisen, wenn begründete Zweifel an dessen fachlicher Qualifikation bestehen. Diese Erläuterung dient nur dem leichteren Verständnis und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Habe ich in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung freie Tierarztwahl?
Ja, im Tarif PremiumPlus ist die freie Tierarztwahl vereinbart.
Kann die HanseMerkur eine Tierarztpraxis von der Behandlung ausschließen?
Ja, die HanseMerkur kann im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung von der Behandlung des versicherten Tiers ausschließen.
Kann ich an einen anderen Tierarzt verwiesen werden?
Ja, die HanseMerkur hat das Recht, Sie an einen anderen Tierarzt zu verweisen, sofern berechtigte fachliche Zweifel an der fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
Erfolgt der Ausschluss einer Praxis ohne Vorwarnung?
Nein, ein Ausschluss einer Tierarztpraxis von der Behandlung erfolgt durch vorherige Ankündigung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]