Im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung sind Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel abgesichert: Die HanseMerkur übernimmt die Kosten bei veterinärmedizinischer Notwendigkeit und tierärztlicher Verschreibung bis zu 500 EUR – nach einer Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn.
Definitionen:
- Eine Prothese ist ein künstlich geschaffenes, funktionell ähnliches Produkt, das eingesetzt wird, um Gliedmaßen, Organe oder Organteile zu ersetzen.
- Ein Implantat ist ein dem Körper eingepflanztes Gewebe, Organ bzw. Organteil oder anderes Material, auch mikroelektronisches Gerät, das im Körper bestimmte Funktionen übernimmt.
- Eine Orthese ist ein äußerlich am Körper angebrachtes orthopädisches Hilfsmittel, das Gelenke, Muskeln oder Knochen entlasten, stabilisieren oder richtigstellen soll und dabei deren Form und Funktion ergänzt.
- Ein Hilfsmittel ist ein Gegenstand, der im Einzelfall erforderlich ist, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Leistungsumfang:
Wir übernehmen die Kosten für Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel, sofern sie veterinärmedizinisch notwendig und von einem Tierarzt verschrieben sind, bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit.
Abweichend von der allgemeinen Regelung nach Ziffer 10.1.1 vereinbaren wir für die Kostenübernahme eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
Bitte beachten Sie die nach Ziffer 5.5 getroffenen Regelungen zu Ausschlüssen im Bereich der Zahnimplantate und -prothesen.
Was bedeutet das konkret?
Benötigt Ihr Tier ein künstliches Ersatzteil wie eine Prothese, ein eingepflanztes Implantat, eine stützende Orthese oder ein anderes medizinisches Hilfsmittel, beteiligt sich die Versicherung an den Kosten. Voraussetzung ist, dass die Versorgung tiermedizinisch notwendig ist und vom Tierarzt verschrieben wurde. Für diese Leistung gilt eine festgelegte Obergrenze sowie eine Wartezeit, bevor der Schutz greift. Für Zahnimplantate und Zahnprothesen gelten gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel erstattet?
Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit übernommen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Die Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel müssen veterinärmedizinisch notwendig und von einem Tierarzt verschrieben sein.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja. Abweichend von der allgemeinen Regelung nach Ziffer 10.1.1 gilt für die Kostenübernahme eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn.
Gelten für Zahnimplantate und Zahnprothesen besondere Regelungen?
Ja. Es sind die nach Ziffer 5.5 getroffenen Regelungen zu Ausschlüssen im Bereich der Zahnimplantate und -prothesen zu beachten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Prothese und einer Orthese?
Eine Prothese ersetzt Gliedmaßen, Organe oder Organteile. Eine Orthese wird äußerlich am Körper angebracht, um Gelenke, Muskeln oder Knochen zu entlasten, zu stabilisieren oder richtigzustellen und deren Form und Funktion zu ergänzen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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