In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel:
- Definitionen
Eine Prothese ist ein künstlich geschaffenes, funktionell ähnliches Produkt, das eingesetzt wird, um Gliedmaßen, Organe oder Organteile zu ersetzen. Ein Implantat ist ein dem Körper eingepflanztes Gewebe, Organ bzw. Organteil oder anderes Material, auch mikroelektronisches Gerät, das im Körper bestimmte Funktionen übernimmt. Eine Orthese ist ein äußerlich am Körper angebrachtes orthopädisches Hilfsmittel, das Gelenke, Muskeln oder Knochen entlasten, stabilisieren oder richtigstellen soll und dabei deren Form und Funktion ergänzt. Ein Hilfsmittel ist ein Gegenstand, der im Einzelfall erforderlich ist, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
- Leistungsumfang
Wir übernehmen die Kosten für Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel, sofern sie veterinärmedizinisch notwendig und von einem Tierarzt verschrieben sind, bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit. Abweichend von der allgemeinen Regelung nach Ziffer 10.1.1 vereinbaren wir für die Kostenübernahme eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen. Bitte beachten Sie die nach Ziffer 5.5 getroffenen Regelungen zu Ausschlüssen im Bereich der Zahnimplantate und -prothesen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Definitionen
Eine Prothese ist ein künstlich geschaffenes, funktionell ähnliches Produkt, das eingesetzt wird, um Gliedmaßen, Organe oder Organteile zu ersetzen. Ein Implantat ist ein dem Körper eingepflanztes Gewebe, Organ bzw. Organteil oder anderes Material, auch mikroelektronisches Gerät, das im Körper bestimmte Funktionen übernimmt. Eine Orthese ist ein äußerlich am Körper angebrachtes orthopädisches Hilfsmittel, das Gelenke, Muskeln oder Knochen entlasten, stabilisieren oder richtigstellen soll und dabei deren Form und Funktion ergänzt. Ein Hilfsmittel ist ein Gegenstand, der im Einzelfall erforderlich ist, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
- Leistungsumfang
Wir übernehmen die Kosten für Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel, sofern sie veterinärmedizinisch notwendig und von einem Tierarzt verschrieben sind, bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit. Abweichend von der allgemeinen Regelung nach Ziffer 10.1.1 vereinbaren wir für die Kostenübernahme eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen. Bitte beachten Sie die nach Ziffer 5.5 getroffenen Regelungen zu Ausschlüssen im Bereich der Zahnimplantate und -prothesen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025