Bei der Privathaftpflichtversicherung der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG kommt der Vertrag durch die Annahme Ihres Antrags zustande – in der Regel mit Zugang des Versicherungsscheins. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst mit fristgerechter Zahlung des ersten Beitrags und nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Erfahren Sie außerdem, wie sich Versicherungsperiode und Versicherungsjahr unterscheiden.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr:
- Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Komfort 2025.pdf
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag entsteht, sobald Ihr Antrag angenommen wird – das erkennen Sie meist daran, dass Sie den Versicherungsschein erhalten. Der eigentliche Schutz greift aber erst, wenn Sie den fälligen ersten Beitrag bezahlt haben, frühestens jedoch zum vereinbarten Startzeitpunkt. Zusätzlich unterscheidet der Vertrag zwischen Versicherungsperiode und Versicherungsjahr: Beide umfassen grundsätzlich ein Jahr, können sich bei kürzerer oder nicht ganzjähriger Vertragsdauer aber entsprechend verkürzen.
Häufige Fragen
Wann kommt mein Vertrag zustande?
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass die HanseMerkur Ihren Antrag annimmt. In der Regel geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Worin unterscheidet sich das Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.