Ihre Privathaftpflichtversicherung bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG können Sie täglich kündigen. Zudem gilt eine verlängerte Widerrufsfrist von 45 Tagen. Erfahren Sie, wie sich die Laufzeit verlängert und wann der Vertrag – etwa nach einem Versicherungsfall, bei Nichtzahlung des Folgebeitrags oder beim Umzug ins Ausland – endet.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung jedoch ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wann können wir den Versicherungsvertrag kündigen?
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (z. B. E-Mail oder Brief). Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für die versicherten Personen. Die Versicherung kann durch diese Personen übernommen werden.
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind bei der Kündigung Ihrer Privathaftpflicht flexibel: Eine Kündigung ist täglich möglich und wird mit Zugang bei der Versicherung wirksam. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Zusätzlich haben Sie mehr Zeit zum Widerruf als üblich. Neben Ihrer Kündigung kann der Vertrag auch in besonderen Situationen enden, etwa nach einem Schadenfall, bei unbezahltem Folgebeitrag oder wenn Sie ins Ausland ziehen.
Häufige Fragen
Wie schnell kann ich meine Privathaftpflicht kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tags wirksam, an dem sie beim Versicherer eingeht. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wie lange ist die Widerrufsfrist?
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, sofern weder Sie noch der Versicherer kündigen. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Kündigung.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl Sie als auch der Versicherer kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Komfort 2025.pdf