Bei der HanseMerkur Privathaftpflichtversicherung verlängert sich ein Jahresvertrag automatisch, während Sie täglich kündigen können. Erfahren Sie, welche Fristen nach einem Versicherungsfall, bei Nichtzahlung des Folgebeitrags, im Todesfall oder bei einem Umzug ins Ausland gelten und wie die verlängerte Widerrufsfrist funktioniert.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung jedoch ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht.
Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wann können wir den Versicherungsvertrag kündigen?
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Das ist möglich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
- Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für die versicherten Personen. Die Versicherung kann durch diese Personen übernommen werden.
- Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag verlängert sich in der Regel jedes Jahr automatisch, solange ihn niemand kündigt. Sie selbst sind dabei sehr flexibel: Eine Kündigung ist täglich möglich. Für uns als Versicherer sowie für besondere Situationen wie einen Schadenfall, ausbleibende Zahlungen, einen Todesfall oder einen Umzug ins Ausland gelten jeweils eigene Regeln und Fristen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ersetzt nicht die genauen Angaben oben.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Wann kann ich selbst kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tags wirksam, an dem sie uns zugeht. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerruf?
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Kann ich nach einem Schaden kündigen?
Ja. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premiumplus 2025.pdf