Bei Unzufriedenheit mit der HanseMerkur Privathaftpflichtversicherung stehen Ihnen mehrere Wege offen: die unabhängige Versicherungsombudsstelle, die BaFin als Aufsicht sowie der Rechtsweg. Erfahren Sie, welche Gerichte örtlich zuständig sind und dass für den Vertrag deutsches Recht gilt.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte das einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsstelle
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an die Ombudsstelle für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.Versicherungsombusdmann.de
- Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Näheres regelt die Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e.V. Die Beschwerde kann mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form eingereicht werden.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Telefon: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gerichtsstände – wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Gerichtsstände – wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend von den Regelungen, nach denen wir Sie verklagen, das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie sich zuerst direkt an uns wenden. Führt das nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie sich zusätzlich an die kostenfreie Versicherungsombudsstelle oder an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Der Gang vor Gericht bleibt Ihnen ebenfalls offen. Für Klagen sind – je nachdem, wer klagt – die Gerichte am Wohnsitz, am Geschäftssitz oder an der betreuenden Niederlassung zuständig. Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Nehmen Sie bitte zuerst direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus können Sie sich an die Versicherungsombudsstelle oder die BaFin wenden oder den Rechtsweg beschreiten.
Was kostet mich die Versicherungsombudsstelle?
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Die Beschwerde kann mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form eingereicht werden.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die für uns zuständige Aufsicht als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bei welchem Gericht kann ich Ansprüche geltend machen?
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei dem Gericht geltend machen, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist, oder bei dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premiumplus 2025.pdf