Bei der HanseMerkur Privathaftpflicht kommt der Vertrag durch die Annahme Ihres Antrags zustande – in der Regel mit Zugang des Versicherungsscheins. Erfahren Sie, ab wann der Schutz greift, welche Rolle die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags spielt und wie lange Versicherungsperiode und Versicherungsjahr dauern.
Der Versicherungsvertrag kommt zustande, indem wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den maßgeblichen Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr:
- Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premiumplus 2025.pdf
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag wird wirksam, sobald die HanseMerkur Ihren Antrag annimmt – das erkennen Sie meist daran, dass Sie den Versicherungsschein erhalten. Der eigentliche Schutz setzt jedoch erst ein, wenn Sie den ersten fälligen Beitrag bezahlt haben und der vereinbarte Zeitpunkt erreicht ist. Für die Laufzeit wird üblicherweise in Jahren gerechnet, wobei kürzere Vertragsdauern entsprechend angepasst werden.
Häufige Fragen
Wann kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Vertrag kommt zustande, indem die HanseMerkur Ihren Antrag annimmt. In der Regel geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den maßgeblichen Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Wie wird das Versicherungsjahr berechnet?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.