Ab wann greift der Schutz beim Krankentagegeld der HanseMerkur Krankenversicherung AG? Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn, entfällt jedoch bei Unfällen sowie bei bestimmten akuten Infektionskrankheiten – und auch bei Vertragsänderungen gelten klare Regeln für den neu hinzukommenden Versicherungsschutz.
Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen.
Die allgemeine Wartezeit entfällt zusätzlich bei folgenden akuten Infektionskrankheiten:
- Röteln
- Masern
- Windpocken
- Scharlach
- Diphterie
- Keuchhusten
- Ziegenpeter (Mumps)
- spinale Kinderlähmung
- epidemische Genickstarre
- Ruhr
- Paratyphus
- Typhus
- Flecktyphus
- Cholera
- Pocken
- Wechselfieber
- Rückfallfieber
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026