Wie können Sie Ihre Krankentagegeldversicherung bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG beenden? Hier erfahren Sie, zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Fristen eine Kündigung möglich ist – etwa zum Ende eines Versicherungsjahres, bei Beitragserhöhungen, bei einem Umzug ins europäische Ausland oder wenn der Versicherer selbst nur einzelne Personen oder Tarife betrifft. Außerdem lesen Sie, welche Rechte die versicherten Personen haben.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel, vermindert er seine Leistungen oder macht er von seinem Recht auf Herabsetzung Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung möglich und wirkt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person kündigen, wenn sich der Beitrag durch die Änderung erhöht. Die Kündigung ist binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt deren Inkrafttretens möglich.
Erklärt der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife, kann der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Erklärung die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung verlangen. Diese Aufhebung wirkt zum Schluss des Monats, in dem ihm die Erklärung des Versicherers zugegangen ist, bei einer Kündigung zu dem Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von zwei Monaten ab Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts zum Zeitpunkt der Verlegung möglich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026