Wo muss man klagen, wenn es beim Krankentagegeld der HanseMerkur Krankenversicherung AG zu einer Auseinandersetzung kommt? Hier wird festgelegt, welches Gericht für Klagen gegen den Versicherungsnehmer und gegen den Versicherer zuständig ist und was bei einem Umzug ins Ausland gilt.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Hat er keinen Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können bei einem dieser Gerichte eingereicht werden:
- am Sitz des Versicherers
- am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers
Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Das Gleiche gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026