Wann darf die HanseMerkur Krankenversicherung AG den Vertrag zum Krankentagegeld von sich aus beenden? In den ersten drei Versicherungsjahren ist eine Kündigung jeweils zum Jahresende mit dreimonatiger Frist möglich, daneben gelten das außerordentliche Kündigungsrecht und besondere Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht.
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Der Versicherer kann wegen Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, wenn seit Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages mehr als drei Jahre verstrichen sind. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
Die Kündigung kann beschränkt werden auf:
- einzelne versicherte Personen,
- Tarife oder
- nachträgliche Erhöhungen des Krankentagegeldes.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026