Was passiert, wenn die im Tarif geforderten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit entfallen oder eine versicherte Person berufsunfähig wird? Beim Krankentagegeld der HanseMerkur Krankenversicherung AG muss ein solches Ereignis unverzüglich gemeldet werden – andernfalls sind bereits erbrachte Leistungen zurückzugewähren.
Fällt eine im Tarif bestimmte Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit weg oder tritt bei einer versicherten Person die Berufsunfähigkeit ein, so ist dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Erlangt der Versicherer von dem Eintritt dieses Ereignisses erst später Kenntnis, so sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026