Was passiert, wenn sich das Gesundheitswesen dauerhaft verändert oder ein Gericht eine Klausel kippt? Beim Krankentagegeld der HanseMerkur Krankenversicherung AG dürfen die Versicherungsbedingungen unter klaren Voraussetzungen angepasst oder einzelne Regelungen ersetzt werden – mit Treuhänderprüfung, festen Fristen und dem Schutz der Belange der Versicherungsnehmer.
Bei einer Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens, die nicht nur vorübergehend ist, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Voraussetzung ist, dass die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt haben.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Das ist möglich, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dabei sind auch die Interessen der anderen Vertragspartei zu berücksichtigen.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026