Wann zahlt die HanseMerkur HanseMerkur Krankenversicherung AG Krankenversicherung das Krankentagegeld aus und welche Nachweise sind dafür nötig? Geklärt wird, dass die Leistung erst nach Vorlage der geforderten Belege erfolgt, nachträglich und gegebenenfalls in Teilbeträgen gezahlt wird, an wen die Auszahlung gehen darf und welche Kosten abgezogen werden können.
Der Versicherer ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers. Der Versicherer kann verlangen, dass die Nachweise auf seinen Vordrucken erbracht werden. Diese Vordrucke sind vom Versicherten und vom behandelnden Arzt vollständig auszufüllen.
Das Krankentagegeld wird nachträglich gezahlt, gegebenenfalls in Teilbeträgen nach Maßgabe der eingereichten Nachweise.
Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag.
Der Versicherer ist verpflichtet, an die versicherte Person zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer ihm diese in Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen benannt hat. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen.
Von den Leistungen können folgende Kosten abgezogen werden:
- die Kosten für Übersetzungen
- die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers Überweisungen in das Ausland vornimmt oder besondere Überweisungsformen wählt
Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot gilt nicht für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossen wurden. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026