Ab wann greift der Versicherungsschutz bei der Zusatzversicherung der HanseMerkur? Die Wartezeit startet mit dem Versicherungsbeginn und dauert drei Jahre, entfällt jedoch bei Unfällen – und bei Vertragsänderungen gilt sie erneut für den neu hinzukommenden Teil des Schutzes.
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
Bei Unfällen entfällt die Wartezeit.
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung 2026