Die Tarifstufen PGA und PGS der HanseMerkur Pflegemonatsgeldversicherung kombinieren ambulante/teilstationäre und vollstationäre Leistungen mit Alterungsrückstellungen; die Leistungen sind je Tarifstufe und Pflegegrad unterschiedlich gestaffelt.
- Versicherungsfähigkeit: Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und vor Vertragsabschluss noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem Vierten Kapitel SGB XI bezogen haben.
- PGA und PGS können nur gemeinsam versichert werden; ein isolierter Abschluss ist nicht möglich; endet eine Tarifstufe, endet auch die andere.
- Individueller Monatssatz: in beiden Tarifstufen während der gesamten Vertragsdauer jeweils mindestens 300 EUR; Differenz der vereinbarten Monatssätze von PGA und PGS darf nicht größer als 600 EUR sein.
- Wartezeit: entfällt gemäß § 3 (2) MB/EPV 2017.
- Pflegemonatsgeld bei ambulanter oder teilstationärer Pflege (PGA) Pflegegrad 1: 10 % des PGA-Monatssatzes; Pflegegrad 2: 30 %; Pflegegrad 3: 50 %; Pflegegrad 4: 80 %; Pflegegrad 5: 100 %.
- Pflegemonatsgeld bei vollstationärer Pflege (PGS) Pflegegrad 1: 10 % des PGS-Monatssatzes; Pflegegrad 2: 100 %; Pflegegrad 3: 100 %; Pflegegrad 4: 100 %; Pflegegrad 5: 100 %.
- Auszahlung: zum Ende eines jeden Monats, in dem die Leistungsvoraussetzungen vorliegen; bei untermonatlichem Beginn oder Ende für den vollen Monat.
- Soforthilfe bei erstmaliger Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 aus Tarifstufe PGA (Vorauszahlung, Antrag innerhalb eines Monats): Auszahlung in Höhe des 6-fachen Pflegemonatsgeldes gemäß Tarifstufe PGA.
- Beitragsverrechnung: nach Eintritt eines Versicherungsfalls auf Antrag bei monatlicher Beitragszahlung Verrechnung der Monatsgeldzahlung mit dem Beitrag für PGA und PGS, sofern keine Soforthilfe zu verrechnen ist.
- Pflegeplatzgarantie: Vermittlung eines Platzes in einem zertifizierten Pflegeheim in Deutschland innerhalb von 24 Stunden.
- Telefonische Pflegeberatung und Vermittlung von Assistance-Leistungen in den ersten sechs Monaten nach erstmaliger Feststellung von mindestens Pflegegrad 2; kein Anspruch auf Kostenerstattung.
- Option auf Höherversicherung: bei Eheschließung, Geburt/Adoption eines Kindes oder Beginn eines staatlich anerkannten Studiums bzw. einer Berufsausbildung Erhöhung der Monatssätze ohne Risikoprüfung um jeweils maximal 300 EUR (Differenz nach Erhöhung höchstens 600 EUR); Antrag spätestens zwei Monate nach dem Ereignis.
- Leistungsanpassung: bei Steigerung der durchschnittlichen Pflegekosten um mehr als 10 % Anhebung der Monatssätze ohne Risikoprüfung um jeweils mindestens 100 EUR; maximale Differenz von 600 EUR ist zu beachten; Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers.
- Beitragsanpassung: mindestens jährlicher Vergleich; bei Abweichung der Versicherungsleistungen um mehr als 5 % bzw. der Sterbewahrscheinlichkeiten über dem gesetzlichen Prozentsatz Überprüfung und Anpassung mit Treuhänderzustimmung.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Pflege-Zusatzversicherung 2026