Der staatlich geförderte Pflegemonatsgeldtarif PB der HanseMerkur zahlt ein nach Pflegegrad gestaffeltes Pflegemonatsgeld auf Basis eines tariflich vereinbarten Monatssatzes. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und den Bedingungen MB/GEPV 2022.
- Pflegemonatsgeld bei Pflegegrad 1: 10 % des tariflich vereinbarten Monatssatzes.
- Pflegemonatsgeld bei Pflegegrad 2: 25 % des tariflich vereinbarten Monatssatzes.
- Pflegemonatsgeld bei Pflegegrad 3: 50 % des tariflich vereinbarten Monatssatzes.
- Pflegemonatsgeld bei Pflegegrad 4: 75 % des tariflich vereinbarten Monatssatzes.
- Pflegemonatsgeld bei Pflegegrad 5: 100 % des tariflich vereinbarten Monatssatzes.
- Tariflich vereinbarter Monatssatz: grundsätzlich 600 EUR; bei Tarifbezeichnung PB/600.
- Mindestbeitrag zur Pflegevorsorgezulage: Unterschreitet der für den Monatssatz erforderliche monatliche Gesamtbeitrag den Beitrag von 15 EUR, wird der Monatssatz so weit angehoben, dass der Gesamtbeitrag 15 EUR beträgt (gilt nicht bei Kindernachversicherung nach § 24 (3) MB/GEPV 2022).
- Beitragsanpassung: Steigt der Gesamtbeitrag infolge einer Beitragsanpassung gemäß § 11 MB/GEPV 2022, kann der Monatssatz so weit reduziert werden, dass er mindestens 600 EUR beträgt und der Gesamtbeitrag 15 EUR nicht unterschreitet.
- Auszahlung des Pflegemonatsgeldes: jeweils zum Ende eines Monats gemäß § 7 (4) MB/GEPV 2022.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Pflege-Zusatzversicherung 2026