Die Tarifstufe PZG der HanseMerkur Pflegezusatzversicherung ergänzt den Tarif PG um eine Einmalzahlung, einen umfangreichen Assistance-Leistungskatalog sowie Beitragsfreiheit ab Pflegegrad 3; die Leistungen sind an Pflegegrade und Fristen gebunden.
- Versicherungsfähigkeit: PZG kann nur in Verbindung mit Tarif PG als Ergänzungsversicherung abgeschlossen werden; nur Personen, die bei Antragstellung weder in der Vergangenheit Leistungen aus Tarif PG bezogen haben noch beziehen oder beantragt haben; endet Tarif PG, endet auch PZG.
- Wartezeit: entfällt gemäß § 3 (2) MB/EPV 2017.
- Einmalzahlung nach erstmaliger Feststellung von mindestens Pflegegrad 2: 1.500 EUR; Anspruch nur einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.
- Assistance-Leistungen (vermittelt durch den Assisteur, nur innerhalb der ersten drei Monate nach erstmaliger Feststellung von mindestens Pflegegrad 2, höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 2.500 EUR): Versorgungs-/Pflegeplatzgarantie (Vermittlung eines Platzes in einem zertifizierten Pflegeheim bzw. eines qualifizierten Pflegedienstes in Deutschland innerhalb von 24 Stunden).
- Umzugsservice: Beförderung der versicherten Person zum Pflegeheim sowie Umzug des Hausrates.
- Tag- und Nachtwache: 24-Stunden-Betreuung durch Fachpersonal in der Wohnung oder dem Haus der versicherten Person.
- Installation von Hausnotrufsystemen: Einrichtung einer Hausnotrufanlage mit Aufschaltung auf eine spezialisierte Hausnotrufzentrale; Kosten für Anmietung sowie Aufschalt- und Bereitschaftsgebühren nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung.
- Pflegeschulung: für bis zu zwei pflegende nahe Angehörige oder im selben Haushalt lebende Personen; je Person verbleibende Kosten nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung.
- Menüservice: Anlieferung jeweils einer Hauptmahlzeit pro Tag für den Versicherten und eine im selben Haushalt lebende Person.
- Einkäufe und Besorgungen: Erledigung von Einkäufen, Besorgungen und Botengängen.
- Begleitservice und Fahrdienst: Unterstützung bei Terminen bei Ärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten, sonstigen ärztlich angeordneten Therapien sowie Behörden durch eine Begleitperson und einen Fahrdienst.
- Kinderbetreuung: Betreuung der Kinder der versicherten Person oder des pflegenden nahen Angehörigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres - Beaufsichtigung durch Fachpersonal, Fahrdienst zur Schule/zum Kindergarten/zur Betreuungseinrichtung sowie Schülernachhilfe.
- Versorgung von Haustieren: Versorgung der Haustiere der versicherten Person.
- Freizeitbetreuung: Betreuung der versicherten Person bei Freizeitaktivitäten.
- Wohnungsreinigung: Reinigung von Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und WC im üblichen Umfang.
- Wäscheservice: Waschen, Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen der Wäsche und Kleidung sowie Pflege der Schuhe.
- Gartenpflege: Pflege des sich am Haus oder an der Wohnung befindlichen eigenen Gartens.
- Schneeräumung und Laubbeseitigung: tägliche Schneeräumung und Laubbeseitigung - soweit erforderlich - auf den Gehwegen vor dem Haus oder der Wohnung.
- Beitragsfreiheit: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 3 oder höher werden sowohl PZG als auch alle versicherten Tarifstufen des Grundtarifs PG beitragsfrei gestellt; Beginn mit dem Ersten des Monats der erstmaligen Erfüllung, Ende am Letzten des Monats des Wegfalls.
- Beitragsanpassung: mindestens jährlicher Vergleich (gemeinsam mit PZA, PZU und plus PZA/plus PZU); bei Abweichung der Versicherungsleistungen um mehr als 5 % bzw. der Sterbewahrscheinlichkeiten über dem gesetzlichen Prozentsatz Überprüfung und Anpassung mit Treuhänderzustimmung; Recht zur Erhöhung der Leistungshöchstbeträge nach § 203 Abs. 3 VVG.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Pflege-Zusatzversicherung 2026