Die Tarifstufe PGE der HanseMerkur Pflegemonatsgeldversicherung zahlt ein nach Pflegegrad und Pflegeart gestaffeltes Pflegemonatsgeld ohne Alterungsrückstellungen, ergänzt um Soforthilfe, Pflegeplatzgarantie und Assistance-Leistungen.
- Versicherungsfähigkeit: Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und vor Vertragsabschluss noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem Vierten Kapitel SGB XI bezogen haben; keine Bildung von Alterungsrückstellungen.
- Höchstaufnahmealter: 48 Jahre; mit Vollendung des 49. Lebensjahres automatische Umstellung zum 01.01. des Folgejahres in PGA/1000 und PGS/1000.
- PGE darf nicht mehrfach abgeschlossen werden.
- Wartezeit: entfällt gemäß § 3 (2) MB/EPV 2017.
- Pflegemonatsgeld bei ambulanter oder teilstationärer Pflege Pflegegrad 1: 100 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei ambulanter oder teilstationärer Pflege Pflegegrad 2: 300 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei ambulanter oder teilstationärer Pflege Pflegegrad 3: 500 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei ambulanter oder teilstationärer Pflege Pflegegrad 4: 800 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei ambulanter oder teilstationärer Pflege Pflegegrad 5: 1.000 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei vollstationärer Pflege Pflegegrad 1: 100 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei vollstationärer Pflege Pflegegrad 2: 1.000 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei vollstationärer Pflege Pflegegrad 3: 1.000 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei vollstationärer Pflege Pflegegrad 4: 1.000 EUR.
- Pflegemonatsgeld bei vollstationärer Pflege Pflegegrad 5: 1.000 EUR.
- Auszahlung: zum Ende eines jeden Monats, in dem die Leistungsvoraussetzungen vorliegen; bei untermonatlichem Beginn oder Ende für den vollen Monat.
- Soforthilfe bei erstmaliger Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 (Vorauszahlung, Antrag innerhalb eines Monats): Pflegegrad 2 1.800 EUR, Pflegegrad 3 3.000 EUR, Pflegegrad 4 4.800 EUR, Pflegegrad 5 6.000 EUR.
- Beitragsverrechnung: nach Eintritt eines Versicherungsfalls auf Antrag bei monatlicher Beitragszahlung Verrechnung der Monatsgeldzahlung mit dem Beitrag, sofern keine Soforthilfe zu verrechnen ist.
- Pflegeplatzgarantie: Vermittlung eines Platzes in einem zertifizierten Pflegeheim in Deutschland innerhalb von 24 Stunden.
- Telefonische Pflegeberatung und Vermittlung von Assistance-Leistungen in den ersten sechs Monaten nach erstmaliger Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 (z. B. Pflegedienst, Hausnotruf, Pflegeschulungen, Servicefirmen); kein Anspruch auf Kostenerstattung.
- Optionsrecht: Recht auf Umstellung in PGA/1000 und PGS/1000 ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung; versichertes Monatsgeld zum Umstellungszeitpunkt je 1.000 EUR.
- Beitragsanpassung: mindestens jährlicher Vergleich; bei Abweichung der Versicherungsleistungen um mehr als 5 % bzw. der Sterbewahrscheinlichkeiten über dem gesetzlichen Prozentsatz Überprüfung und Anpassung mit Treuhänderzustimmung.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Pflege-Zusatzversicherung 2026