Was passiert, wenn man bei der HanseMerkur HanseMerkur Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenversicherung seine Obliegenheiten nicht erfüllt? Bei einer Verletzung kann der Versicherer ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht frei werden und in bestimmten Fällen das Versicherungsverhältnis fristlos kündigen – wobei auch das Verhalten der versicherten Person dem des Versicherungsnehmers gleichsteht.
Der Versicherer ist ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der genannten Obliegenheiten verletzt wird. Dabei gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen.
Wird eine bestimmte der genannten Obliegenheiten verletzt, so kann der Versicherer ein Versicherungsverhältnis, das nicht der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dient, auch kündigen. Diese Kündigung ist unter der gesetzlichen Voraussetzung innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
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