Wer privat krankenversichert ist, fragt sich oft: Was muss ich der Versicherung melden und wozu bin ich verpflichtet? Bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG gehört zur Krankenversicherung etwa die Auskunftspflicht, die mögliche ärztliche Untersuchung, die Schadenminderung sowie die Mitteilung über weitere Versicherungen und über erteilte Zuzahlungsbefreiungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jede Krankenhausbehandlung ist binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.
Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung wird verzichtet. Die Regelung zur Frage, ob für einen Versicherungsfall die Leistungspflicht des Versicherers besteht, bleibt hiervon unberührt.
Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person haben auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist.
Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Außerdem hat sie alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.
Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen, oder macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.
Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.
Für Personen, die Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen haben, ist die Möglichkeit zur Befreiung von Zuzahlungen beim Träger der GKV wegen Überschreitens der individuellen Belastungsgrenze wahrzunehmen. Der Versicherer ist über jede erteilte Befreiung unverzüglich in Textform zu informieren.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung Beamte 2026