Bei der HanseMerkur Privathaftpflicht gelten die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers entsprechend auch für mitversicherte Personen. Erfahren Sie, welche Haftpflichtansprüche untereinander versichert sind, wann der Versicherungsschutz entfällt und was bei den Tarifvarianten Single, Paar sowie Single/Kind jeweils gilt.
In der HanseMerkur Privathaftpflicht sind alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Versichert sind:
- a) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden,
- b) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- c) Haftpflichtansprüche der vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen gegen den Versicherungsnehmer und alle sonstigen Mitversicherten,
- d) Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden aus gesetzlichem Forderungsübergang, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, Privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- b) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen (in Bezug auf die Kinder des Partners) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern der Tarif Single/Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen
- Ehepartner,
- Lebenspartner
- sonstige Personen
- betreute Personen
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln, die für den Versicherungsnehmer gelten, betreffen grundsätzlich auch die mitversicherten Personen. Nur der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben, für die Pflichten sind jedoch alle versicherten Personen verantwortlich. Je nachdem, ob ein Single-, Paar- oder Single/Kind-Tarif gewählt wurde, ist der Kreis der geschützten Personen unterschiedlich weit gefasst. Änderungen des Familienstandes sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung bei Sachschäden zwischen versicherten Personen?
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden sind versichert, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Wen schützt der Single-Tarif?
Der Versicherungsschutz bezieht sich beim Single-Tarif ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. Die Bestimmungen über mitversicherte Personen bezüglich der betreuten Person haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
Muss ich eine Änderung des Familienstandes melden?
Ja. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei Ausschlüssen?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
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