Als vom Vormundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher Betreuer sind Sie mit dem Tarif Exklusiv der HanseMerkur Privathaftpflicht gegen Schäden aus Ihrer Tätigkeit als Vormund abgesichert. Erfahren Sie, bis zu welcher jährlichen Aufwandsentschädigung der Schutz greift und worauf Sie bei Vermögensschäden besonders achten sollten.
Versichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom Vormundschaftsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer (Vormund) für die zu betreuende Person.
Die HanseMerkur ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit 15.000 EUR übersteigt.
Auf die Ausschlüsse (Vermögensschäden) wird besonders hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Übernehmen Sie ehrenamtlich – also nicht beruflich – eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Betreuung, deckt der Tarif Exklusiv der HanseMerkur Privathaftpflicht Ihre gesetzliche Haftpflicht gegenüber der betreuten Person ab. Wichtig ist dabei die Höhe der jährlichen Aufwandsentschädigung: Bleibt sie innerhalb der genannten Grenze, besteht Schutz. Für Vermögensschäden gelten gesonderte Ausschlüsse, auf die eigens hingewiesen wird.
Häufige Fragen
Wer ist bei der Tätigkeit als Vormund versichert?
Versichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom Vormundschaftsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer (Vormund) für die zu betreuende Person.
Gilt der Schutz auch für eine berufliche Betreuung?
Nein. Versichert ist ausdrücklich die Tätigkeit als nicht beruflicher, vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer (Vormund).
Bis zu welcher Aufwandsentschädigung besteht Versicherungsschutz?
Die HanseMerkur ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit 15.000 EUR übersteigt.
Sind Vermögensschäden mitversichert?
Auf die Ausschlüsse (Vermögensschäden) wird besonders hingewiesen. Die Einzelheiten dazu finden Sie im entsprechenden Beitrag zu den Vermögensschäden.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]