Im Tarif Exklusiv der HanseMerkur Privathaftpflicht sind Schäden mitversichert, die gegenüber Dritten entstehen, und bieten erweiterten Schutz im Alltag.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht folgender Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit (gilt auch für Single-Deckung):
- Personen, die arbeitsvertraglich in Ihrem Haushalt tätig sind,
- Personen, die aufgrund Arbeitsvertrages, aus sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt versorgen,
- Personen, die aufgrund Arbeitsvertrages, aus sozialem Engagement oder Gefälligkeit Ihre Wohnung, Ihr Haus und/oder Ihren Garten betreuen und/oder den Streudienst versehen wenn für diese Immobilie Versicherungsschutz aus diesem Vertrag besteht und soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist,
- Behördengänger, die gefälligkeitshalber Behördengänge, Einkäufe oder sonstigen Besorgungen für die versicherten Personen erledigen, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist,
- Personen, die den versicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VII handelt.