Wer sich in Schule, Studium oder Fortbildung befindet, ist mit dem Tarif Exklusiv der HanseMerkur Privathaftpflicht abgesichert: Der Schutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht bei fachpraktischem Unterricht, Betriebspraktika und Ferienarbeit sowie Schäden an bereitgestellten Arbeits- und Lehrgeräten – inklusive klarer Angaben zu Ausschlüssen und Ersatzleistung.
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in allgemeinbildenden Schulen, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschulen oder Universitäten (wie z. B. Laborarbeiten),
- aus der Teilnahme an Betriebspraktika,
- aus der Teilnahme an Ferienarbeit für Schüler begrenzt auf einen Zeitraum von 6 Wochen.
2. Mitversicherte gesetzliche Haftpflicht:
Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von Arbeitsgeräten, Ausbildungsgegenständen, Lehrgeräten, Laborgeräten (auch Maschinen), die von den Schulen, Universitäten, Berufs- oder Fachakademien zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Ausgeschlossen:
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Ersatzleistung:
Unsere Ersatzleistung beträgt für diese Deckungserweiterung im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 30.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Exklusiv schützt Sie, wenn Sie während Ihrer Ausbildung oder Fortbildung anderen einen Schaden zufügen – etwa im praktischen Unterricht, bei einem Betriebspraktikum oder bei Ferienarbeit. Auch Geräte, die Ihnen die Schule oder Hochschule zum Lernen bereitstellt, sind bei Beschädigung mitversichert. Für bestimmte Fälle wie normalen Verschleiß oder Leihbücher gilt der Schutz jedoch nicht, und die Leistung ist auf die genannte Summe begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Ausbildungssituationen sind abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in allgemeinbildenden Schulen, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschulen oder Universitäten (z. B. Laborarbeiten), aus der Teilnahme an Betriebspraktika sowie aus Ferienarbeit für Schüler, begrenzt auf einen Zeitraum von 6 Wochen.
Sind bereitgestellte Lehr- und Laborgeräte mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von Arbeitsgeräten, Ausbildungsgegenständen, Lehrgeräten und Laborgeräten (auch Maschinen), die von den Schulen, Universitäten, Berufs- oder Fachakademien zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Was ist vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Wie hoch ist die Ersatzleistung?
Die Ersatzleistung beträgt für diese Deckungserweiterung im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 30.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Wie lange gilt der Schutz bei Ferienarbeit für Schüler?
Die Ferienarbeit für Schüler ist auf einen Zeitraum von 6 Wochen begrenzt.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]