Die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt bei Miet- und Pachtsachschäden an fremden gemieteten oder gepachteten Sachen – etwa an privat genutzten Wohnräumen, beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sowie an Grundstücken und Gebäuden. Erfahren Sie, welche Schäden versichert sind und welche Fälle wie Abnutzung, Glas- oder Schimmelschäden ausgeschlossen bleiben.
Was sind Miet-/Pachtsachschäden?
Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich:
- a) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkone, Loggien und Terrassen.
- b) an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
- c) aus der Beschädigung von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.
Was ist ausgeschlossen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die zu den unter a) und c) genannten Immobilien gehören. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann.
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Mieter oder Pächter etwas beschädigen, das Ihnen nicht gehört, kann die HanseMerkur Privathaftpflicht für die daraus entstehenden Schäden einstehen. Das betrifft beispielsweise privat genutzte Wohnräume samt Balkon oder Terrasse, das Inventar von Hotelzimmern und Ferienwohnungen sowie gemietete oder geleaste Grundstücke und Gebäude. Bestimmte Fälle – etwa normale Abnutzung, viele Glasschäden oder Schimmel – sind jedoch nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Was gilt als Miet-/Pachtsachschaden?
Als Miet-/Pachtsachschaden gelten Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden an Wohnräumen versichert?
Ja, versichert sind Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkone, Loggien und Terrassen.
Sind Schäden in Ferienwohnungen und Hotelzimmern abgedeckt?
Ja, versichert sind Schäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Schimmel versichert?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie werden Schäden an Elektro- und Gasgeräten behandelt?
Schäden an Elektro- und Gasgeräten der unter a) und c) genannten Immobilien und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
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