Die HanseMerkur Privathaftpflicht bietet Schutz bei Miet- und Pachtschäden und regelt die Ansprüche, die aus solchen Schäden entstehen können.
Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Miet-/Pachtsachschäden
ausschließlich
a) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkone, Loggien und Terrassen.
b) an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
c) aus der Beschädigung von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken
und Gebäuden und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die
zu den unter a) und c) genannten Immobilien gehören. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese
Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind. - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann.
- Schäden infolge von Schimmelbildung.