Wer in der HanseMerkur Privathaftpflicht versehentlich eine Anzeige unterlässt oder fahrlässig eine Obliegenheit nicht erfüllt, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz. Entscheidend ist der Nachweis, dass es sich um ein bloßes Versehen handelte und die Pflicht nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass:
- das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht, und
- die Erfüllung nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Passiert es aus Versehen, dass eine Meldung nicht oder falsch gemacht oder eine andere Pflicht nicht erfüllt wird, muss das nicht zum Verlust des Schutzes führen. Voraussetzung ist, dass man belegen kann, dass es wirklich nur ein Versehen war und man die Sache sofort nachholt, sobald man den Fehler bemerkt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in die konkreten Bedingungen.
Häufige Fragen
Verliere ich sofort den Versicherungsschutz, wenn ich eine Anzeige versehentlich unterlasse?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht weiterhin, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und die Erfüllung nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit der Schutz erhalten bleibt?
Sie müssen nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und dass Sie die Anzeige oder Obliegenheit nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt haben.
Gilt das auch, wenn ich eine Anzeige fahrlässig unrichtig abgegeben habe?
Ja. Die Regelung gilt sowohl für das Unterlassen einer Anzeige als auch für die fahrlässig unrichtige Abgabe oder das fahrlässige Unterlassen einer sonstigen Obliegenheit.
Wer muss das Versehen nachweisen?
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
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